Honorar

Geld – Money – Kohle – Honorar

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Über Geld spricht man nicht? Bei mir schon.

Es gibt im Strafverfahren keine „Prozesskostenhilfe“, aber die Pflichtverteidigung. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen vorliegen, der Interessierte kann diese Voraussetzungen in § 140 StPO nachlesen. Ich übernehme auch Pflichtverteidigungen als Strafverteidiger nicht nur in Halle.

In der Regel werde ich erst nach Zahlung eines angemessenen Vorschusses tätig, der sich nach dem einzuschätzenden Aufwand richtet. Ich nenne Ihnen vor Auftragserteilung auf Wunsch grundsätzlich eine Honorarobergrenze für den ersten Schritt und Sie können sich darauf verlassen, dass vor jedem weiteren Schritt, der weiteres Honorar auslöst, mit Ihnen konkret besprochen wird, was es kostet, wenn es weitergehen soll.

Die Sachbearbeitung einer kleineren Strafsache mit geringem bis durchschnittlichem Aufwand ohne Hauptverhandlung wird regelmäßig mit einer Untergrenze von 892,50 € und einer Obergrenze von etwa 1.500,00 € zu vergüten sein, Abweichungen nach unten und oben sind im Einzelfall möglich.

Kommt die Teilnahme an einer Hauptverhandlung an einem Amtsgericht von bis zu zwei Stunden dazu, liegt die Spanne in der Regel zwischen 1.500,00 € und 2.500,00 € (zuzüglich Fahrtkosten und Abwesenheitsgeldern bei Strafverteidigungen außerhalb von Halle).

Entscheidend für den Mandanten: Er weiss vor jedem Schritt, was der nächste Schritt seiner Verteidigung maximal kostet. Entscheidend für mich: Ich werde nicht tätig, bevor nicht der vereinbarte Vorschuss vollständig gezahlt ist.

Wenn das so läuft, ist das ein faires miteinander Umgehen, wenn das nicht so läuft, läuft nichts!

Und: Es ist sicher unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch weniger klug, zu wenig zu bezahlen.

Wer zu viel bezahlt, verliert etwas Geld, das ist alles. Wer zu wenig bezahlt, verliert manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand/Dienstleistung die ihm/ihr zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

Das gilt auch und gerade bei Rechtsanwälten, speziell Strafverteidigern.

12 Antworten zu Honorar

  1. Avatar von tom tom sagt:

    Ist nicht mehr wie fair. Werde sicherlich mal drauf zurück kommen.

  2. Avatar von Haußmann Haußmann sagt:

    Endlich mal einer der es macht wie es sich gehört. Wer hat eigentlich diese weit verbreitete Grundhaltung vieler Menschen in die Welt gesetzt, der Anwalt solle erstmal was leisten. Im Erfolgsfalle könne man dann ja über eine Bezahlung nachdenken. Und immer wieder dieses Geschachere. Wenn ich Betrag X sage meine ich nicht X-50! Da hilft nur eine so rigorose Handhabung wie oben beschrieben.

  3. Avatar von Spormann Spormann sagt:

    Rigoros würde ich das nicht einmal nennen. Es ist vernünftig, nur für die Mandanten zu arbeiten, die ihren Anwalt auch bezahlen. Ohne wenn und aber.

  4. Avatar von Hans Dampf Hans Dampf sagt:

    Dem Rechtsanwalt sollte nicht aus Geldgier verteidigen, sondern auch aus Überzeugung zu einem bestimmten Fall. Komischerweise hat die Antifa immer wieder linke Rechtsanwälte die praktisch gratis verteidigen – Gesinnungsgenossen-Hilfe…
    Klar soll der Rechtsanwalt auch Geld verdienen, aber es sollte nicht nur darum gehen. Ein guter Rechtsanwalt ist nur dann gut, wenn es ihm in erster Linie um den Fall geht. Wenn er sieht, da passiert ein Unrecht – da muss man etwas tun. Da muss das Geld dann Nebensache sein.

  5. Avatar von Hille, Tarik Hille, Tarik sagt:

    Insofern die Leistung des Rechtsanwalts stimmt, habe ich hier keine Bedenken Herr Siebers.

  6. Avatar von Ingrid Schmall Ingrid Schmall sagt:

    Sind die Honorare mit oder ohne Mehrwertsteuer?

    • Avatar von rawsiebers rawsiebers sagt:

      Die hier genannten Beträge verstehen sich brutto, also inklusive Mehrwertsteuer.

      • Avatar von Ingrid Schmall Ingrid Schmall sagt:

        Dann verleihe ich ihnen schon mal einen Orden für Ehrlichkeit und Fairness gegenüber dem in Zwangslagen geratenen Verbraucher. Honorarforderungen, die überraschend noch mit Mehrwertsteuerforderungen gekrönt werden sind leider keine Seltenheit.

  7. Avatar von Vater Vater sagt:

    „Entscheidend für mich: Ich werde nicht tätig, bevor nicht der vereinbarte Vorschuss vollständig gezahlt ist.“

    Wie nun?

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