Die unendliche Geschichte
Seit Wochen kämpfe ich gegen Brechung, Beugung und Vögel.
Und jetzt das: Ich stelle der Richterin E. am Amtsgericht Wo. vorsorglich den Beschluss des Landgerichts per Fax zur Verfügung, in dem minutiös aufgeführt ist, dass es jetzt reicht und gefälligst sofort zu reagieren ist.
Und anstatt nun endlich Nägel mit Köpfen zu machen, schreibt mich die Dame in ihrer allwissenden Unwissenheit doch tatsächlich an nach dem Motto, sie wisse gar nicht, was ich wolle, sie müsse den „turnusmäßigen Aktentausch“ abwarten, der passiere wohl (vielleicht?) am Dienstag.
Anstatt den Telefonhörer zu greifen, für einen schnellen Transport der Akte zu sorgen, einen Wachtmeister loszuschicken oder was auch immer: Interessiert mich nicht, ich habe von noch nichts eine Ahnung, aber wie man den Dienstweg einhält und jede Beschleunigung verhindert, das bekomme ich schon hin.
Ich hoffe nur, dass dem rechtsuchenden Bürger erspart bleibt, dass diese Krähen und Schnecken tatsächlich nach ihrer Assessorenzeit übernommen werden.

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Falls das Amtsgericht Wolfenbüttel gemeint sein sollte stimmt es, dass da das Prinzip, Juristen nach ihrer Examensnote die Zugang zu Richterpositionen zu ermöglichen, zum Absurden geführt wird, wenn man Frau B., herrn Dr. B und Frau E. nacheinander ertragen musste
Ich suche gerade in Brehms Tierleben, ob es eher den schleichenden Beuger oder den beugenden Schleicher gibt.
Ich meine, dass parallel dazu die Möglichkeit bestehen sollte, Anwälten bei aus ihren Schriftsätzen sprechender kompletter Ahnungslosigkeit die Zulassung zu entziehen.
Ich denke nicht, das in jeder Haftsache der Wachtmeister sogleich losgeschickt wird, und hier lassen sich die Gerichte, besonders die Landgerichte ja oft viel Zeit. Warum soll denn bei einer wesentlich unwichtigeren Sperrzeitverkürzung so aufs Tempo gedrückt werden, selbst wenn es zuvor zu Verzögerungen gekommen ist.
@kj weil auch Richter für das Arbeiten bezahlt werden und nicht für Nichtstun
den Wachtmeister mit einer Akte loszuschicken, hat doch nix mit richterlichem Fleiß zu tun. Wie überall, z.b beim Arzt, geht es nach der Reihe, es sei denn es handelt sich um einen Not-oder Eilfall, wozu alles andere gehört, das ein verurteilter Straftäter schnell wieder Auto fahren kann. Mag sein das zu den allgemeinen Freiheitsrechten auch das Autofahren gehört, aber dazu gehört auch gleichwertig z.b. die Entscheidung über die Gebührenforderung des Anwalts, das ja auch dessen Grundrecht auf Berufsausübung betrifft, also was auch eilbedürftig sein sollte.
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