Der Springer
Die Zeugin war zuständig für die Überprüfung, ob Personen in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik eingewiesen werden müssen.
Sie berichtet, auch im Falle des Beschuldigten habe sie dies getan. Sie sei in das Landeskrankenhaus gefahren, man habe ihr berichtet, dass der Beschuldigte körperlich überfällig geworden sei.
Sie habe den Beschuldigten angetroffen, der sei auf einem Bett fixiert gewesen, also an Armen und Beinen mit Riemen an das Bett gefesselt.
Auf die Frage, ob der Beschuldigte denn auch ihr gegenüber körperlich aggressiv gewesen sei:
Ja, er kam mir aus dem Bett quasi entgegengesprungen!

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Tja, Tatmerkmal der erwiesenden Zeugenfalschaussage erfüllt….