Kammergericht drückt sich um deutliche Worte
Die Angeklagten sitzen seit fast sechs Monaten in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft in Berlin erhebt Anklage an das Landgericht.
Das Landgericht spricht mit den 8 Verteidigern die Termine NICHT ab, Termine werden einfach in den Raum gestellt.
Die Terminierung als solche schreit zum Karlsruher Himmel, im Schnitt vielleicht mal gerade ein Verhandlungstag pro Woche, zum Teil von Beginn an nur als halbe Verhandlungstage angekündigt.
Das rüge ich in der Haftbeschwerde. Dann die ausweichende Entscheidung des Kammergerichtes:
Haftbefehl außer Vollzug, weil der Fluchtgefahr auch mit geeigneten Auflagen begegnet werden kann. Zu der Art der Terminierung kein Wort, das wollte man den Kollegen wohl nicht antun.

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Lieber Werner,
ich habe sowas schon befürchtet. Bei derart klaren Verstößen rege ich daher folgendes Vorgehen an:
KEINE Haftbeschwerde – dort wird man mit allen Mitteln versuchen, zumindest die Ehre der Kammer zu retten.
sondern:
Haftprüfung bzw. Aufhebung HB beantragen udn bei Ablehnung Strafantrag gegen die Kammer wegen Freiheitsberaubung in einem besonders schweren Fall. Wenn du den Strafantrag verliest, unter gleichzeitiger Betonung, dass Beschwerde nicht erhoben werde, werden die Gesichter auf der Richterbank zunehmend blasser…
Aja. Und wo genau hatten Sie mit diesem originellen Vorgehen und einem wo auch immer gestellten Strafantrag Erfolg? Schon mal von der Sperrwirkung des 339 StGB gehört und von den sich daraus ergebenden Erfolgsaussichten eines solchen Strafantrages für eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt durch die mit der Sache befassten Kammermitglieder?
Ja und? Die Drohung für das Gericht bleibt die gleiche. Und bei einer etwaigen Strafzumessung wird wohl berücksichtigt werden müssen, mit welcher Strafe die „gesperrte“ Norm bewehrt ist.
Also: Mal halblang
Da ich Entsprechendes in der Vergangenheit erst 2x angesprochen bzw angedroht habe, eröffneten sich sodann andere Wege – angeregt vom zuständigen Gericht. Das geht aber auch nur bei eklatanten Verstößen wie hier.