Kinderpornografie (KiPo)

Der Vorwurf der Verbreitung, des Erwerbs oder Besitzes kinderpornographischer Schriften (§ 184b) ist schwerwiegend und war durch eine Gesetzesänderung einige Zeit sogar als Verbrechen eingestuft, ohne dass es einen minder schweren Fall gab. Das bedeutete, dass Kinderpornografie (Kinderpornographie oder KiPo) schon dann zu einer Mindeststrafe von einem Jahr geführt hätte, wenn es sich nur um eine einzige Datei gehandelt hätte.

Aber auch nach Rücknahme dieser Gesetzesänderung muss mann immer wieder mit harten Strafen rechnen, deshalb sofort einen Verteidiger beauftragen, bei mir ist das auch online möglich.

Wegen der Brisanz des Vorwurfes ist auch oft auf Antrag der Verteidiger als Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn dieser – wie ich in diesen Fällen – bereit ist, die Sache als Pflichtverteidiger zu bearbeiten. Entsprechende Entscheidungen des Landgerichts Halle ((Landgericht Halle/Saale 10a Qs 59/20 und 10a Qs 77/20) habe ich selbst erstritten.

Also melden, der schnellste Weg ist eine Mail an rechtsanwalt@siebers.ws oder rawsiebers@me.com , nicht nur im Raum Halle, Leipzig, Magdeburg, Dessau usw.