Strafrecht und Strafverteidigung
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Kapitalstrafsachen (Tötungsdelikte und andere Gewaltkriminalität)
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Wirtschaftsstrafsachen
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Steuerstrafsachen
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Betäubungsmittelstrafsachen
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Sexualstrafsachen
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Jugendstrafsachen
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Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
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Revisionen in Strafsachen
- Wiederaufnahmeverfahren
- Strafvollstreckung
- und mehr
Ich betreue meine Mandanten im Falle der Inhaftierung auch innerhalb der Justizvollzugsanstalten, Auslandsbesuche sind selbstverständlich möglich. Ich darf als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Strafsachen als Verteidiger und Nebenklagevertreter an allen deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof auftreten.
In geeigneten Fällen übernehme ich selbstverständlich auch die Verteidigung als Pflichtverteidiger. Die Pflichtverteidigung ist bei mir keine Vertretung zweiter Klasse. In geeigneten Fällen bearbeiten wir auch Nebenklageverfahren, Adhäsionsverfahren und Opfervertretung.
Freimachen muss man sich allerdings von einer Strafverteidigung ala Fernsehanwälten „XYZ“ – viel Spektakel, nichts dahinter -, diese dort gezeigten Vorgehensweisen haben mit der Realität der Strafverteidigung nichts zu tun.
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich nicht nur zur kontinuierlichen Fortbildung verpflichtet, ich trete selbst auch als Referent in Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte, insbesondere Strafverteidiger, auf.
Freimachen muss man sich auch von dem Gedanken, dass der beauftragte Strafverteidiger immer sofort „die richtige Strategie“ vorstellt, die Kollegen, die das „können“, sind Scharlatane.
Strategien wachsen im Laufe eines Verfahrens und – das ist die Kunst der situationsbedingten Flexibilität des hervorragenden Strafverteidigers – müssen gegebenenfalls immer wieder überdacht, angepasst und geändert werden, und das bis zur letzten Minute.
Zu einigen Gebieten des Strafrechts:
Kapitalstrafsachen
Kapitalstrafsachen werden in der Regel die Tötungsdelikte (Mord oder Totschlag) genannt. Der Strafverteidiger muss sich auch in solchen Verfahren völlig davon freimachen, welche moralischen Anschuldigungen im Raume stehen; es geht nicht immer um „den“ Freispruch, es geht in der Regel um die tat- und schuldangemessene Strafe.
Körperverletzungsdelikte
Das Gesetz kennt verschiedene Körperverletzungsdelikte, so die „einfache“ Körperverletzung, die gefährliche Körperverletzung, die schwere Körperverletzung, die Körperverletzung mit Todesfolge und die fahrlässige Körperverletzung, wobei verschieden hohe Strafen drohen, zum Teil wieder abgemildert durch „minder schwere“ Fälle. Meine Aufgabe als Strafverteidiger ist es. zu versuchen, für Sie das in der jeweiligen Situation bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Sexualdelikte
Sexualdelikte betreffen besonders sensible Bereiche, dazu gibt es keine Verallgemeinerungen, bei jedem dieser Vorwürfe ist mit besonderer Feinfühligkeit heranzugehen und dem Mandanten hin und wieder auch ein unangenehmer Rat zu erteilen, wenn es die Situation erfordert.
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht beschäftigt den Strafverteidiger oft mit tausenden Seiten an Ermittlungsakten, die penibel im Laufe eines Verfahrens analysiert werden müssen, um dem Mandanten zu dem bestmöglichen Ergebnis zu verhelfen, wobei gerade in diesen Strafsachen auch oft erhebliche wirtschaftliche Folgen drohen.
Auch alle anderen Gebiete aus dem Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht werden von mir bei angemessener Honorierung oder als Pflichtverteidiger bearbeitet.

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