Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung zweiter Klasse
Wenn Sie eine Anklage vom Gericht bekommen oder schon zuvor eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, können Sie bei mir kostenfrei erfragen, ob es sich wahrscheinlich bei Ihrem Fall um einen solchen handelt, bei dem Sie damit rechnen können, dass Ihnen das zuständige Gericht einen Pflichtverteidiger beiordnen wird, so dass Sie zunächst keine Kosten verauslagen müssten.
Bei diesem kostenfreien Service betreffend die Frage der Pflichtverteidigung handelt es sich nicht um eine Beratung in der Sache selbst, sondern lediglich um einen Hinweis, ob es sich um einen Fall der so genannten notwendigen Verteidigung handelt.
Schicken Sie mir Ihre Vorladung oder Ihre Anklage per Scan über rechtsanwaltrechtsanwalt@siebers.wssiebers.ws oder als Bild über 0172/5429221, ich werde für Sie einschätzen, ob eine Pflichtverteidigung, also ein Fall der notwendigen Verteidigung, im Raume stehen könnte.
Nach einer Gesetzesänderung kann es schon vor der ersten Vernehmung bei der Polizei zu einer Beiordnung kommen. Lassen Sie sich NIE! von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft vernehmen, ohne zuvor einen Strafverteidiger (nicht irgendeinen Anwalt) kontaktieren.
N I E !
Es liegt zum Beispiel immer ein Fall der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) vor, wenn man – auch in anderer Sache – inhaftiert ist oder wenn ein Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe) vorgeworfen wird.
Hier noch einige Informationen.

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