OLG Naumburg zur unterbliebenen Auslagenentscheidung (1 Ws 213/26 B-Sonst)

Wie nicht selten bei Gerichten hat das Landgericht Halle in einer zu Gunsten eines Betroffenen gefällten Entscheidung zwar die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt, aber „vergessen“, in den Tenor aufzunehmen, dass auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen von der Staatskasse zu tragen sind.

Ich habe dann das getan, was ich jeder Kollegin und jedem Kollegen empfehle, und wie folgt formuliert:

.

beantrage ich namens und in Vollmacht des Betroffenen,

den fehlenden Kostenausspruch bezüglich der notwendigen Auslagen nach § 33a StPO zu ergänzen bzw.  diese offenbare Unrichtigkeit nach Maßgabe von § 319 ZPO zu berichtigen.

Hilfsweise lege ich namens und in Vollmacht des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts

sofortige Beschwerde

ein, soweit eine Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Betroffenen unterblieben ist; der Beschluss ist dahingehend zu ergänzen, dass die notwendigen Auslagen des Betroffenen die Staatskasse trägt.

Das Ergebnis – kein Hexenwerk – war dann der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg 1 Ws 213/26 B-Sonst vom 26.06.2026, wonach auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten der Beschluss der 3. Großen Strafkammer – Beschwerdekammer – des Landgerichts Halle vom 17. Februar 2026 (3 Qs 7/26) im Tenor dahingehend ergänzt wird, dass die dem Verurteilten erwachsenen notwendigen Auslagen die Landeskasse zu tragen hat, und dass die Kosten dieses weiteren Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen ebenfalls der Landeskasse zur Last fallen.

Unverständlich, wie oft in solchen Beschlüssen der Ausgangsgerichte die notwendigen Auslagen des jeweils Betroffenen „vergessen“ werden (und damit eine völlig unnötige Kosten- und Ressourcenlawine ausgelöst wird, unverständlich aber auch, wie selten von Verteidigern insoweit nachgehakt wird.

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Verstoßen und verfächert – wenn Staatsbedienstete zu Formulierungsmonstern werden

Wenn man einmal nach Synonymen für „verloren gegangen“ sucht, findet man u.a.:

Standardsprache: abhandengekommen, verschwunden, verlegt, vermisst, unauffindbar
Amtlich/Formell: in Verlust geraten, verlustig gegangen
Umgangssprachlich: flöten gegangen, weg, futsch, verbummelt
Bildhaft/Poetisch: sich in Luft aufgelöst, entschwunden

Aber dann gibt es noch behördenspezifische Ausdrücke, die das Nichtauffinden von Akten umschreiben oder – darf man so empfinden – auch verniedlichen.

Vor Jahren teilte in einem Gerichtsverfahren ein Mitarbeiter einer Steuerfahndung als Zeuge mit, eine nicht aufzufindende Akte sei wohl

verfächert„.

Auf Nachfrage erklärte der Fahnder dann, in der Behörde habe man Aktenschränke mit Fächern, und wenn eine Akte in ein falsches Fach gelegt worden sei, könne man sie nicht wiederfinden – sie sei halt „verfächert“.

Ein südwestdeutsches Landgericht teilte mir nun mit, dass man eine Akte wohl nicht wiedergefunden habe, da sie

in Verstoß geraten

sei.

Ich stelle mir den missgelaunten Richter vor, der vor einer unliebsamen Akte steht und murmelt:

Ich verstoße Dich, Du böse Akte!

Und schwupps, ist sie weg und nicht mehr auffindbar. Was ich nicht finde, muss ich nicht bearbeiten, oder: was weg ist, ist weg! Schon irre, was man sich alles ausdenkt, wenn man vom Staat bezahlt wird.

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FOCUS – Top-Rechtsanwalt im Strafrecht auch 2026

Auch im Jahr 2026 bin ich unmittelbar nach der Veröffentlichung der Festschrift zu meinem 70. Geburtstag erneut von der Zeitschrift FOCUS als „Top-Rechtsanwalt“ im Strafrecht ausgezeichnet worden. Diese wiederholte Nennung – nunmehr seit dem Jahr 2014 – nehme ich zum Anlass für ein kurzes Wort des Dankes.

Die Auswahl beruht maßgeblich auf Empfehlungen von Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft. Gerade vor diesem Hintergrund hat die Auszeichnung für mich ein besonderes Gewicht. Sie ist Ausdruck fachlicher Wertschätzung durch diejenigen, die die Anforderungen und Herausforderungen strafrechtlicher Arbeit aus eigener Erfahrung kennen.

Für dieses Vertrauen und die fortdauernde Unterstützung danke ich allen Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich.

Die wiederholte Aufnahme in die Liste verstehe ich zugleich als Verpflichtung. Strafverteidigung verlangt neben fachlicher Präzision vor allem Sorgfalt, Ausdauer und eine konsequente Orientierung an den Interessen der Mandanten. Diesem Anspruch werde ich mich auch weiterhin stellen. Das gilt auch für meinen Anspruch, bei Fortbildungen und in Gesprächen meine Erfahrung an jüngere Kollegen weiterzugeben.

Mein Ziel bleibt es, jede Mandatierung mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu bearbeiten und für die Mandanten die bestmöglichen Ergebnisse zu erreichen – auf der Grundlage fundierter rechtlicher Analyse und einer klaren prozessualen Vorgehensweise, hin und wieder auch – nur wenn es sein muss – mit dem Kantholz.

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„Meine“ Festschrift – wenn Freunde mich aus der Bahn werfen

Ich kann mich nicht erinnern, wann ich in den letzten Jahren oder gar Jahrzehnten so überrascht und – ja, gebe ich gerne zu – zu Tränen gerührt war, wie das am gestrigen 06.06.2026 – ein Tag, den ich nicht vergessen werde – geschehen ist.

Befreundete Kollegen, nämlich Anika Klein (Erfurt), Oliver Wallasch (Frankfurt am Main), Dr. Tarik Elobied (Berlin), Herbert Posner (Plauen), Maximilian Rakow (Rostock/Berlin) und Harald Stehr (Göppingen) haben mich während einer Fortbildung der „Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V.“ überrascht, besser gesagt: aus der Bahn geworfen, indem sie für mich völlig überraschend vor einer Mittagspause der Fortbildungsveranstaltung in den Seminarraum einmarschiert sind, nachdem der Kollege Andreas Boine (Dresden) als Seminarleiter angekündigt hatte, alle Teilnehmer mögen kurz noch im Raum bleiben, weil irgendein Kollege geehrt werden würde, den er kurz reinholen würde.

Als ich dann plötzlich die oben genannten im Gänsemarsch einlaufen sah, war ich überrascht, aber immernoch völlig arglos, dass das alles mir gelten könnte. Erst als die Truppe sich aufbaute und Oliver Wallasch begann, zu erklären, dass das alles mir gelten würde, dass man anläßlich meines vergangenen 70. Geburtstages eine Festschrift aufgelegt habe, mir diese und ein von allen unterschriebenes riesiges „Kantholz“ überreichte, kapierte ich überhaupt, was da passierte.

Ich schäme mich nicht, zuzugeben, dass mir angeblich so „hartem Kerl“ die Tränen herunterliefen und ich nicht in der Lage war, irgendetwas Sinnvolles zu sagen (ich entschuldige mich bei den Anwesenden für sinnbefreites Gestammel); es war für mich schlicht umwerfend, zumal das ganze Szenario auch noch life an diverse andere befreundete Kollegen und Rechtsmediziner übertragen wurde, die zugeschaltet waren und mich auch noch grüßten und beglückwünschten.

Es war für mich: SENSATIONELL!

Mein Dank gilt aber nicht nur den oben genannten Kollegen, vielmehr auch den anderen Autoren „meiner“ Festschrift, nämlich Clemens Anger (Hannover), Shahin Bahengam (Rostock), Dr. med. Norbert Beck (Magdeburg) alias Dr. No, Detlef Burhoff (Leer), Thorsten Hein (Frankfurt am Main), Dr. Jonas Hennig (Lüneburg), Annika Hirsch (Hamburg), Thomas Kuczynski (Frankfurt an der Oder), Franziska Mayer (Lüneburg), Kerstin Rueber-Unkelbach (Koblenz) und Martin Voß (Braunschweig).

Ihr seid WAHNSINNIG! An dieser Stelle nochmals an alle: ich werde, um einen Vorsitzenden eines Strafsenates eines Oberlandesgerichts gerne zu zitieren, das, was Ihr mir geschenkt habt und an Ehre habt zukommen lassen, im Herzen tragen und kann Euch gar nicht genug meinen nochmaligen Dank zukommen lassen.

Ohne eine Person hervorzuheben muss ich für die Leser dieses Blogs aus den Abteilungen Staatsanwaltschaften, Gerichten, Justizvollzugsanstalten und anderen Behörden oder behördenähnlichen Instituten hier unbedingt zitieren, was mir Detlef Burhoff auch als OLG-Richter a.D. in seinen Aufsatz in „meiner“ Festschrift geschrieben hat:

Ich habe Werner Siebers von Anfang als einen sicherlich manchmal unkonventionellen und nicht einfachen Verteidiger kennengelernt, der aber kein „Konfliktverteidiger“ i.e.S. ist, sondern eben ein „Kantholz„, das die Interessen seiner Mandanten unter Anwendung und Ausschöpfung der Regeln der StPO wahrnimmt. Vielleicht manchmal für Staatsanwaltschaft und Gericht „unbequem“. Aber wo steht in der StPO, dass Verteidiger „bequem“ sein müssen?

Ich hätte mich selbst und meine Ansprüche an mich nicht besser beschreiben können.

Und nun zu dieser Festschrift, deren Lektüre und deren Kauf nicht nur wegen der Ehre, die mir erwiesen wird, ganz sicher lohnt. Die ein oder andere Erkenntnis aus den Aufsätzen ist ganz sicher zitierwürdig, und „meine“ Festschrift in der Bibliothek stehen zu haben, sollte nicht nur keine Schande sein, sondern den juristischen Hintergrund durchaus erweitern.

Bei Thalia ist als Zusammenfassung zu lesen:

Über einen Menschen mit Haltung und seine Leidenschaft, die Stimme für den Rechtsstaat zu erheben 

Ein Band über Recht, Haltung und die Leidenschaft für eine starke Verteidigung im Rechtsstaat.  

Die von Anika Klein und Oliver Wallasch herausgegebene Festschrift versammelt Beiträge renommierter Kolleginnen und Kollegen zu aktuellen Fragen des Straf- und Verfahrensrechts sowie zur Praxis der Strafverteidigung. Persönliche Erinnerungen und juristische Analysen verbinden sich zu einem facettenreichen Bild eines Anwalts, der seit Jahrzehnten für eine engagierte und unbequeme Strafverteidigung steht.

Werner Siebers ist Strafverteidiger aus Überzeugung – seit über 40 Jahren. Unabhängig, streitbar und mit klarem Blick für Freiheit und Rechtsstaat. 

Als Präsident der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht, als Kommentator und als Blogger ist er bundesweit bekannt, pointiert und meinungsstark. 

Diese Festschrift würdigt seinen Weg, seine Stimme und seine Wirkung – im Gerichtssaal und darüber hinaus.

»Eine Festschrift für einen Strafverteidiger, der seit vierzig Jahren das tut, was unsere Zunft in ihrem Kern ausmacht: Er steht an der Seite des Beschuldigten. Bei aller Verschiedenheit unserer Verteidigungsstile verbindet uns Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger der Grundsatz, dass Freiheit nicht auf dem Papier entsteht, sondern aus Haltung. Wenige verkörpern das so authentisch wie Siebers.« 

Nochmals an alle: unendlichen Dank!

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Speiseberg in Halle (Saale) – neue Auszeichung

Fernab des Juristischen habe ich bereits vor einigen Jahren über den ersten „Michelin-Stern“ für das Restaurant „Speiseberg“ in Halle berichtet. Meine Begeisterung von damals ist nicht abgeflacht, sie hat sich über die Jahre gesteigert, für mich steht diese Küche, das Ambiente und insbesondere die gesamte Crew über vielen Restaurants, die mehr Sterne aufzubieten haben – ich glaube fest daran: auf dem Weg zum zweiten Stern!

Und jetzt hat die Truppe für das Mittagessen „Middach am Samstag„, diesbezüglich insbesondere kreiert durch „Josie“ (Josephine Bilz), die nächste Auszeichung eingefahren – eine Empfehlung durch den „Restaurant-Guru„. Auch im „Feinschmecker“ findet man den Speiseberg.

Ich kann nur empfehlen, egal, ob aus Halle, aus der Umgebung oder auch weiter weg: es lohnt sich IMMER, diese Küche, dieses Ambiente und diese lieben, kompetenten Menschen zu genießen!

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