Die kommen immer wieder mal vor im anwaltlichen Berufsleben. Chronisch zu Unrecht Verfolgte, die gegen all und jeden große Kleinkriege führen müssen und dafür natürlich den besten Anwalt brauchen, den sie selbstverständlich auch nicht bezahlen müssen, weil sie ja im Recht sind.
Heute wieder eine solche Anfrage als Mail, ich denke, meine Anforderung eines Vorschusses in Höhe von 2.500,00 € dürfte Abschreckung genug sein. Wenn nicht, wäre es zumindest ein angemessenes Schmerzensgeld für den Kollegen, an den ich die Sachbearbeitung delegieren würde.
Aber, keine Angst, das Geld wird nicht kommen, es ist in solchen Fällen noch nie gekommen.

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Seien Sie froh, überhaupt als Strafrechtler ordentlich Geld verdienen zu können. Es gibt zivilrechtlich tätige Kollegen die überzogene Restforderung von 50 Euro aus einem Verkehrsunfall oder aus einer Betriebskostenabrechnung der Mietwohnung geltend machen und dafür 80 km zur Verhandlung anreisen oder einen Kollegen vor Ort bemühen zu müssen, für den sich die Vertretung nicht rechnet, nur um vom Richter gesagt zu bekommen, das er so was langweilig findet und sie sich vergleichen sollen.
Kj, was heißt hier froh sein? Oder wurden die Zivilrechtler dazu gezwungen welche zu werden?