Der BGH lässt sich nicht ewig quälen
Manch einer will nicht aufgeben, egal, wie oft ihm schon klar gemacht wurde, dass es reicht.
Jüngst musste sich der BGH mit solch einem Hartnäckigen (Querulanten?) beschäftigen und hat erkennbar auf den Tisch gehauen.
„Weitere gleichartige Eingaben in dieser Sache wird der Senat nicht mehr bescheiden.“ (!)
BGH 1 StR 252/13 vom 23.08.2013
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Über rawsiebers
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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