Verbrechen lohnt sich
Zumindest für die Polizei. Wenn denn ein Straftäter verurteilt wird und er zugunsten der Polizei auf Herausgabe sichergestellter Gegenstände verzichtet und damit einverstanden ist, dass die Polizei diese Gegenstände zu dienstlichen Zwecken nutzt, kommt es zu solchen Beschlüssen:
Folgende Asservate werden an die ZKI Xyz für dienstliche Zwecke herausgegeben:
Anklageschrift lV.
3.1.1 ein Mobiltelefon Samsung mit Lyca mobile Sim-Karte Nr. I
3.2.7 Feinwaage ,,Voltkraft“ mit Hülle
3.2.12 Ladegerat Samsung
3.2.13 eine schwarze Feinwaage
3.2.6 lphone 4 mit schwarzer Htille und T-Mobile Microsim-Karte
1. Netzgerat der Marke Jet
Hoffentlich machen die jetzt mit der Feinwaage keinen Unsinn ……..

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„Hoffentlich machen die jetzt mit der Feinwaage keinen Unsinn“
die wird selbstverständlich zur Bestimmung der korrekten Menge Kaffee pro Tasse auf der Wache Hintertupfingen 2b zur Anwendung gebracht – also bestimmungsgemäß zum Abwiegen von Drogen verwendet….
Die kriegt jetzt der Praktikant, wenn er nach Polizeieinsätzen die sichergestellten BtM verwiegt.