Verantwortungsbewusstsein?
Es ist schon schier unglaublich, was man alles so in Ermittlungsakten über die Dienstbeflissenheit von Richtern lesen darf.
So zum Beispiel sinngemäß der Vermerk eines Polizeibeamten:
Am Samstag, dem xx.yy.2013 sollte ein angeordneter Verhütungsgewahrsam richterlich bestätigt werden.
Laut bei der Polizei vorliegenden Bereitschaftslisten hätte Herr Richter am AG R. (Tel.: 015x-yxcvbnm) ab 06.00 Uhr erreichbar sein sollen. Die Anrufe um 06.15 Uhr, 06.28 Uhr, 06.44 Uhr und 07.03 Uhr verliefen erfolglos.
Hat Herr Richter R. am AG BS wohl etwas viel Rum im Weihnachtspunsch gehabt und musste erstmal richtig ausschlafen. Es sei ihm gegönnt, was juckt da so ein bisschen Bereitschaftsdienst. Um 10.00 kann man so einen 28.12. ja auch noch beginnen.

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