Fuehrerscheindoktor.de
Und wieder einmal hat es geklappt.
Der Mandant war ganz schön besoffen, über 2 Promille Blutalkoholkonzentration, und einem anderen draufgefahren ist er auch noch.
Insgesamt 13 Monate Fahrerlaubnissperre waren im Strafbefehl rausgekommen, für hiesige Verhältnisse passte das, es hätte auch mehr sein können!
Der Mandant hat sich schon vor Erlass des Strafbefehls auf meinen Rat hin in verkehrspsychologische Beratung begeben, die ihm nicht nur beim Amtsrichter helfen sollte, vielmehr sind das auch die ersten Schritte für eine später zu absolvierende MPU.
Eine ausführliche Stellungnahme des Gutachters nach absolvierten Beratungsstunden und ein Mandant, dem man seine Einsicht abnehmen konnte, halfen dann immerhin zu einer Verkürzung der Sperrfrist um zwei Monate.
In Fällen der Trunkenheitsfahrt sollte man immer empfehlen, dass die Mandanten profilierte Verkehrspsychologen (nicht diese obskuren „MPU-Berater“) aufsuchen, es hilft fast immer.

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Herzlichen Glückwunsch! Hoffentlich bügelt er in den zwei Monaten, die er den
Schein früher zurück bekommt, eine ihnen nahestehende Person über den Haufen.
Vorzugsweise mit lebenslangen Schäden, die ein eigenständiges Leben unmöglich macht. Natürlich unter Alkoholeinfluß… Viel Spaß und Erfolg dann bei der Verteidigung…