Bescheinigung nach § 15 FAO (5 Stunden) für Konfliktverteidigung
Die Augen werden größer, man glaubt es nicht! Fortbildungsbescheinigung für Konfliktverteidigung? Das gibt es? Ja, in Braunschweig!
Deshalb, zur Erinnerung:
Konfliktverteidigung, was ist das?
Es kann vermutet werden, dass verschiedene Berufsgruppen diese Frage unterschiedlich beantworten. Ein Versuch der Klärung wird stattfinden im Landgericht Braunschweigbei der Veranstaltung mit dem überraschenden Titel:
Konfliktverteidigung
Donnerstag 20. November 2014 um 14.00 Uhr
Die Rechtsanwaltskammer Braunschweig wird gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Braunschweiger Anwaltsverein und mit Unterstützung des Landgerichts Braunschweig allen Akteuren der Strafjustiz im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung ein Forum bieten, miteinander ins Gespräch zu kommen und darin zu bleiben.
Zu Beginn der Veranstaltung stehen drei Impulsreferate von Seiten der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.
Im Anschluss wird dieses spannende Thema neben anderen Punkten in Arbeitskreisen aufgearbeitet. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung nach § 15 FAO (5 Stunden).
Eingeladen sind Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte nicht nur aus dem OLG-Bezirk Braunschweig oder Niedersachsen.
Anmeldungen entweder über die Rechtsanwaltskammer Braunschweig oder über
info@anwaltsverein-bs.de


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Das mit dem Beil kriegen wir hübscher hin..
Der Ketchup musste weg.
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