Männerproblem
Männer in Leipzig, Ihr müsst jetzt ganz vorsichtig sein, denn wenn es hart auf hart kommt, werdet ihr mir nichts dir nichts dorthin gebissen, wo es besonders weh tun könnte:
Die Polizei in Leipzig fahndet nach einem Mann, der seinen Trinkkumpanen in Leipzig-Connewitz am Dienstag in den Hoden biss. Die Polizei konnte den Täter bislang nicht ermitteln, sagte Polizeisprecher Alexander Bertram der LVZ-Online.
Täter und Opfer hätten sich nur „flüchtig“ gekannt, als es in den frühen Morgenstunden vermutlich zu einem „Gerangel“ kam. Wahrscheinlich lagen die Männer aufeinander, als der Angreifer – mutmaßlich mit Vornamen „Axel“ – seinem Opfer durch die Hose in den Genitalbereich biss. Die blutige Wunde des betrunkenen 46-Jährigen habe ambulant behandelt werden müssen. Der Mann habe 2,5 Promille intus gehabt. Er erstattete Anzeige wegen Körperverletzung.
Quelle: N24
Schönes Problem: Wirksamkeit der Strafanzeige eines Besoffenen!

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Ist es nicht so, dass Strafanzeigen – andes als Strafanträge – keine „Wirksamkeit“ haben, da die Anzeige nur die Mitteilung über einen Sachverhalt an die Strafverfolgungsbehörden darstellt? Ob man einen Sachverhalt mit 0,0 oder 2,5 Promille mitteilt, hat dann allenfalls Einfluss auf die Glaubhaftigkeit der Darstellung.
Stimmt. Die Anzeige kann auch „von Amts wegen“ oder von einem Besoffenen erstattet werden, lediglich bezüglich des Strafantrages bedürfte es der Überprüfung.