Überfallartiger Geschwindigkeitsrekord
In einem Brandenburger Landgericht – ja, im Potenz-Verfahren – lerne ich dazu, was mögliche Geschwindigkeitsräusche innerhalb von Gerichten angeht.
Während eines Ablehnungsverfahrens (Besorgnis der Befangenheit/Selbstanzeige) gebe ich als Verteidiger per Fax eine Stellungnahme ab. Um 7.37 Uhr, also morgens, am Tag.
Die Geschäftsstelle der zuständigen Kammer nimmt davon dann rasend schnell Kenntnis, um 15.05 Uhr! Na ja, immerhin noch vor Feierabend desselben Tages!

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Was erwarten Sie denn? Dass jemand neben dem Fax sitzt und auf Ihre Stellungnahme wartet? Am selben Tag bearbeitet ist doch völlig ok.
Wie tief muss man in den Beamtenschlaf verfallen sein, um knapp 8 Stunden in so einer Muckelbude für „völlig ok“ zu halten?