Gefährliche Körperverletzung und 3 einfache Körperverletzungen (Amtsgericht Goslar)
Liebe Straftäter,
damit Ihr schon mal in etwa wisst, was Ihr Euch so einhandelt, wenn es zur Sache gegangen ist, gibt es hier hin und wieder Zusammenfassungen von mehr oder weniger unspektakulären Urteilen verschiedener Gerichte.
Ihr werdet dabei auch sehen, dass es oft darauf ankommt, wo Ihr was macht, ob Ihr „etwas“ intus hattet, ob Ihr Schadenswiedergutmachung betrieben habt usw.
In diesem Fall (Amtsgericht Goslar vom 30.09.2014, 25 Ds 912 Js 59093/13) gab es eine Gesamtstrafe von 10 Monaten zu Bewährung für eine gefährliche Körperverletzung (6 Monate = Mindeststrafe für einen Kopfstoß) und drei einfache Körperverletzungen (je 3 Monate), der Täter war alkoholisiert und stand unter Drogen, er war nicht vorbestraft.
Das Urteil ist rechtskräftig, Schmerzensgeld an die Opfer kommt auch noch auf ihn zu.

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Also, die Dokumentation lediglich einer Bewährungsstrafe könnte unter den Adressaten dieses Beitrags eher eine Aufforderung zu weiteren Straftaten darstellen. Es sollte mindestens noch der nebenstrafliche finanzielle Rahmen beziffert werden: Das bereits erwähnte Schmerzensgeld, Gerichtskosten, ggf. Schadensersatz sowie nicht zuletzt die ungefähre Höhe des Anwaltshonorars.
Zusammenfassung heißt Abkürzung. Aber bitte: Einige tausend Euros sind es schon geworden, die insgesamt zusammengekommen sind.