Wer muss hier untersucht werden?
Vom Gericht bestellter Gutachter schreibt den Mandanten im Knast an:
Das XXXgericht hat mich im Rahmen des Strafverfahrens beauftragt, Sie ärztlich zu untersuchen. Die Untersuchung besteht im Wesentlichen aus einem ausführlichen Gespräch und einer kurzen körperlichen Untersuchung.
Ich werde Sie dafür zu Hause besuchen und möchte Sie bitten heute oder in den nächsten Tagen unter der Telefonnummer xxxx/yyyyyyy Nachmittags oder am frühen Abend einen Termin mit mir zu vereinbaren. Sollte ich nicht erreichbar sein, bitte ich Sie, es nochmals später zu versuchen.
Ohne Worte!

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„Zu Hause“. Süß.
Der Mann kann was…
Da sollte dringend im Namen des Mandanten eine umfassende Telefonerlaubnis und Freigang oder besser gleich Haftverschonung beantragt werden, um den Wünschen des Gutachters gerecht werden zu können…