Wenn der gute Rat aus dem anderen Ohr wieder herausgeht
Der Mandant soll untersucht werden, es geht um verminderte Schuldfähigkeit und ggf. die Einweisung in eine Entziehungsanstalt.
Ich teile ihm mit, dass in der Strafsache selbst die Verteidigung durch Schweigen durchaus erfolgreich sein kann und dass er deshalb gegenüber dem Gutachter zur Tat nichts sagen soll.
Im vorläufigen schriftlichen Gutachten lese ich dann:
Zur Tat teilte er mit, dass ihm sein Anwalt geraten habe, mir gegenüber zu schweigen. Das wolle er auch, allerdings könne er ja kurz zusammenfassen, dass die Vorwürfe richtig seien, er habe das Geld gebraucht.
Peng, Freispruch futsch! Jeder ist seines Glückes Schmied!

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und ich dachte schon, nur ich habe solche Glückskinder