Rechtsanwalt und (schlechter) Berater
Der Zivilist nennt sich auf seinem Briefkopf „Rechtsanwalt und Berater“. Ich habe keine Ahnung, was er so rät, jedenfalls zum Teil auch Schlechtes.
Schmerzensgeld klagt er für seinen Mandanten ein, weil der vors Brett bekommen hat. Blöd ist, wenn der Berater nicht mehr weiß, was er in der Sache schon mal geschrieben hat.
Da will der Berater für den Kläger im Zivilprozess Glauben machen, dass der Schlag des Beklagten besonders verwerflich und damit schmerzensgelderhöhend war, weil der Kläger deutlich erkennbar angetrunken gewesen sei.
„Vergessen“ hatte der Berater dabei wohl, dass er selbst für den Kläger zur Ermittlungsakte geschrieben hatte:
„Daraufhin entgegnete der Beschuldigte (Beklagte), mein Mandant (Kläger) und sein Begleiter hätten zu viel getrunken, ohne dass es hierfür irgendwelchen Grund oder irgendwelche Anzeichen gab.“
Eine der beiden Behauptungen ist unwahr! Die Qualität des Kollegen als Rechtsanwalt kann und will ich nicht beurteilen, ein schlechter Berater scheint er allemal zu sein.

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Unglaublich! Beim Verfassen von Schriftsätzen sollte der Verfasser nichts getrunken haben. ;-))
Was schert mich mein Geschreibsel von gestern, mag der sich denken, wo doch das heutige viel besser zur Begründung passt; oder: „Sie können mir doch nicht verbieten, aus der Strafverhandlung was dazuzulernen!“