Wenn alles zusammenkommt
Es gibt Situationen, in denen man besser nicht telefonieren sollte, sonst …:
Weil er auf einem Fahrrad in der Fußgängerzone fuhr und dabei mit seinem Handy telefonierte wurde ein 45-Jähriger am Donnerstagmittag von einer Polizeistreife kontrolliert.
Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl des Amtsgerichts Salzgitter über eine Restfreiheitsstrafe von zehn Tagen vorlag. Das Fahrrad war Anfang Oktober 2014 in Peine gestohlen worden. Zudem hatte der Beschuldigte zwei Konsumeinheiten Heroin bei sich.
Quelle: RegionalBraunschweig.de

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dabei isser doch gar nicht gelaufen sondern radgefahren