Blinde Landeskasse
12,00 € für die Akteneinsicht, das kennen wir in beinahe jedem Strafverfahren. Überwiesen wird an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.
Aber wer bucht den Eingang bei der Landeskasse wohin? Manchmal muss man sich so etwas wirklich fragen, wenn so sinnfreie Anfragen kommen, wie diese hier:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Siebers,
In der Strafsache
gegen Heinz-Albert Bruns
wird Bezug nehmend auf lhren Kostenfestsetzungsantrag mit Schreiben vom 15.09.2015 mitgeteilt, dass für die Auslagen (Aufwand) i.H.v. 12,00 EUR noch ein Nachweis binnen 14 Tagen vorzulegen ist.
Es ist mir völlig unverständlich, dass ich der Landeskasse Zahlungen nachweisen muss, die an die Landeskasse geleistet worden sind. Ich gehe davon aus, dass bei einem auch nur einigermaßen vernünftigen Buchungssystem Zahlungen zur richtigen Akte gebucht werden – oder etwa nicht????

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