bandenmäßige Polizei

So, wie heute in der Braunschweiger Zeitung, liest man es tagtäglich in verschiedenen örtlichen Gazetten:

In enger Zusammenarbeit mit der Jugendstaatsanwaltschaft erwirkten die Ermittler des Fachkommissariats Jugendkriminalität zwei Haftbefehle gegen die Rädelsführer einer etwa zehnköpfigen Jugendbande, auf deren Konto etliche Kioskaufbrüche und Zigarettendiebstähle in der Weststadt gehen sollen.

Da werten Polizeibeamte die Tatsache, dass mehrere Personen etwas „anstellen“, als Beweis einer Bande. Es wird hochwichtig wegen eines Bandendeliktes ermittelt, die Akte läuft unter dem Begriff „Bande“, der Staatsanwalt bekommt das Mahl als „Bande“ serviert, es wird Bandenkriminalität angeklagt.

Soll es da noch wundern, dass Richter Verteidiger verwundert ansehen, wenn sie Zweifel an bandenmäßigem Vorgehen anmelden?

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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