ZDF und das Versäumnisurteil

Das ZDF darf den Imam einer Berliner Moschee nicht weiter „Haßprediger“ nennen. Das Potsdamer Landgericht entschied per Versäumnisurteil, diese Bezeichnung auf der Internetseite des Magazins „Frontal 21“ dürfe in Bezug auf den Mann nicht wiederholt werden.

Das ZDF schickte keinen Prozessvertreter. Ob das auf Nachlässigkeit beruhte oder aufgrund der Einschätzung, diese Prozess nicht gewinnen zu können, wird das ZDF hoffentlich noch bekannt machen.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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