Kinder dürfen Lärm machen

Der Krach, der durch spielende Kinder entsteht, ist kein Lärm; das bestätigte die Bundesregierung auf die Anfrage des Städte- und Gemeindebundes.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Klage eines Anwohners abgewiesen, der erreichen wollte, dass ein Spielplatz zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr und ab 18.00 Uhr geschlossen wird.

Mitarbeiter von Kindertagesstätten begrüßen diese klare Entscheidung, weil ein „Abstellen“ des „Kinderlärms“ eine Zumutung darstellt.

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.