Für die Revision in eigenr Sache suche ich weiterhin nach einem BGH-Urteil (oder OLG), aus dem sich ergibt, dass sich Verfahrensbeteiligte auf die inhaltliche Vollständigkeit einer Strafanzeige verlassen können. Hilft da jemand?
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
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Präsident der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.
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