Prangerhafte Terminzettel

Ein Rechtsanwalt aus Osnabrück hat sich wegen der Praxis verschiedener Amtsgerichte, den vom Gericht bestellten Verteidiger auf dem Terminszettel als „Pflichtverteidiger“ zu bezeichnen, beschwerdeführend an den Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten gewandt, nachdem die Gerichte diese Praxis nicht abgestellt haben. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz sieht darin die Übermittlung personenbezogener Daten an die Öffentlichkeit, die nicht erforderlich und damit unzulässig ist. Er hat sich deshalb an das Justizministerium gewandt und um Stellungnahme sowie landesweite Abhilfe gebeten.

Alle sind gespannt, was dabei rauskommt. Ich denke, es geht niemanden etwas an, ob der Angeklagte seinen Verteidiger selbst bezahlt oder nicht, im Gegenteil, er muss damit rechnen, dass aus der Tatsache der Beiordnung negative Schlüsse auf seine Bonität gezogen werden.

Die Bezeichnung „Pflichtverteidiger“ auf den Terminzetteln hat etwas Prangerhaftes, ohne dass die geringste Notwendigkeit oder auch nur Sinnhaftigkeit erkennbar wäre. Oder soll der Leser des Terminszettels etwa den Schluss ziehen, dass hier jmand schlecht verteidigt wird?

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Prangerhafte Terminzettel

  1. Da die Beiordnung als Pflichtverteidiger grundsätzlich nicht von der Einkommenssituation des Angeklagten abhängt, sondern eine Frage der „Notwendigkeit der Verteidigung“ ist, werden mit der Info „Pflichtverteidiger“ weitere Daten veröffentlicht, die auf einem Terminszettel nichts zu suchen haben.

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