Schlag von hinten aus dem Dunkelen

Manchmal treffen Informationen auf ungewöhnlichem Wege so unverhofft ein, dass man doch kurz nach Luft schnappt. So bekomme ich von einem Amtsgericht heute in einem Strafverfahren gegen einen Mandanten, den ich seit Jahren kenne, eine Anlage zur Kenntnisnahme. Die Anlage ist der Einstellungsbescheid wegen des Vorliegens eines Verfahrenshindernisses. Grund: Der Angeklagte ist verstorben.

Lapidar, nebenbei, kein TamTam, es folgt die Unterschrift.

Wenn man das unvorbereitet liest, trifft es wie der Schlag von hinten aus dem Dunkelen. Nun ja, geht schon wieder.

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.