Keine Bewährung für Vergewaltiger

Das Amtsgericht Halberstadt hat heute einen jungen Mann wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Eine Bewährung war zwar nicht drin, aber entgegen der Staatsanwaltschaft, die eine Vorstellung von vier Jahren hatte, hat das Gericht dem Angeklagten hoch angerechnet, dass er nicht nur geständig war, sondern auch betont hat, dass er, soweit seine Erinnerung von dem des Opfers abweicht, er nicht ausschließen will, dass ihn seine Erinnerung trügt. Damit wurde dem Opfer eine Vernehmung erspart. Außerdem will sich der Angeklagte einer Drogentherapie unterziehen und wird deshalb unter Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft eine solche bereits in fünf Monaten antreten können. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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