Du Bohlen, Du

Das Hamburger Landgericht hat Dieter Bohlen in einem Verfahren wegen Beleidigung offenbar das Duzen von Polizisten erlaubt. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass „das Duzen zu seinen normalen Umgangsformen“ gehöre und er „augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag“ lege, könne das Duzen eines Polizeibeamten im Fall Bohlen nur als „Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten“ sein, heißt es laut „Hamburger Morgenpost“ in der Begründung.

Quelle: AOL

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Du Bohlen, Du

  1. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Der Dieter darf alles. Und was er (und zwar auf einem sehr schweren langen weg) erreicht hat kann er sich das nunmal erlauben. Und mal ganz erlich: wenn bohlen zu mir „du“ sagt, dann fühl ich mich sogar geehrt^^

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