Ehefrau als aktives Objekt

Der Pelz brannte. Geld musste her. Der vorbelastete und schufatote Mann schiebt seine Frau vor als Darlehensnehmerin für eine KFZ-Finanzierung. Wenige Tage nach Übernahme des Fahrzeugs schickt der Ehemann seine Frau zum Straßenverkehrsamt, die dort an Eides statt versichert, dass der KFZ-Brief verschwunden sei, bekommt einen neuen, und schon wird das Auto weiterverkauft.

Die Staatsanwaltschaft wollte für die Ehefrau heute beim Amtsgericht Wolfenbüttel wegen der Schadenshöhe von über 10.000,00 € eigentlich eine Bewährungsstrafe, meine Argumentation der eigentlich nur am Rande ausgenutzten Ehefrau als „aktives Objekt“ des Ehemann gefiel dann aber doch so, dass eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen rechtskräftig wurde.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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