Heros hatte Freibrief

Der in eine Betrugsaffäre verwickelte Geldtransporteur Heros hat seit Jahren auf Basis einer Übergangsregelung gearbeitet, durch die eigentlich vorgesehene Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden unterblieben sind. Eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bestätigte, daß es bislang nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Kontrollen zur Verhinderung von Geldwäsche gekommen sei. Neben Heros arbeiten auch die übrigen Geldtransporteure, die sogenannte Finanztransfergeschäfte betreiben, seit 1998 auf Basis einer Ausnahmeregelung.

Quelle: FAZ

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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