Wie immer. Man hat ja so viel Zeit für eine Revisionsbegründung. Ach, morgen ist auch noch ein Tag und nächste Woche … Ein Blick in den Kalender. Und: Morgen läuft eine Revisionsbegründungsfrist ab. Also den Sonntag opfern. Aber der Richter hat es mir leicht gemacht. Er hat die Anklage vor dem Schöffengericht zugelassen und ohne Verteidiger verurteilt, die Begründung mit 100%iger Erfolgsaussicht wird nicht lange dauern, denn das war erkennbar ein Fall der notwendigen Verteidigung.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
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