Teures Telefonat

Der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat einen langwierigen Rechtsstreit um ein kostspieliges Telefonat entschieden, das in einem Wiener Studentenheim für Aufsehen gesorgt hatte. Der Anrufer hatte in einem von einem Studenten bewohnten Zimmer die Nummer einer so genannten Sex-Hotline gewählt und die Verbindung nicht weniger als 32 Stunden, 54 Minuten und 44 Sekunden aufrechterhalten. Nun steht fest, wer die angelaufenen Kosten von 6.447,88 Euro zu tragen hat: Es trifft weder den Studenten noch den Rechtsträger des Heims, sondern den Netzbetreiber.

Quelle: derstandard.at

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Teures Telefonat

  1. Avatar von Unbekannt Ingmar Greil sagt:

    Hm, warum der Standard erst jetzt darüber berichtet ist mir ein Rätsel. Das Urteil ist vom 24. Juni 2005, ich habe darüber selbst bereits im November berichtet:http://www.aktenvermerk.at/artikel/441/

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