eDonkey – Nutzer sollen absurde Schadensersatzsummen zahlen

Nach der Tauschbörsen- Razzia werden die betroffenen Nutzer von eDonkey mit absurden Schadensersatzforderungen überzogen. Dabei hat die Musikindustrie im Einzelfall keine Beweise über den Umfang der Nutzung, ferner wird es schwer fallen, im Einzelfall einen Schaden zu beweisen.

Zahlen von 10.000,00 € pro Song bis zu einer Pauschalzahlung in Höhe von 10.000,00 € stehen im Raum. Die Betroffenen sollten sich nicht blenden lassen und sich diese absurden Forderungen nicht vorhalten lassen.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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