Mancher glaubt: BGH macht sich zum Kasper

Der wegen des Überfalls in Potsdam beschuldigte Björn L. sitzt erneut in Untersuchungshaft. Das teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwochabend in Karlsruhe mit. Der Ermittlungsrichter erließ demnach auf Antrag von Generalbundesanwalt Kay Nehm erneut Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.

Grundlage waren der Behörde zufolge Erkenntnisse, die den Verdacht gegen Björn L. weiter erhärten. Diese neuen Erkenntnisse seien erst am Dienstagabend nach der Haftentscheidung des Ermittlungsrichters bekannt geworden. Er hatte den Haftbefehl gegen die beiden Beschuldigten aufgehoben, weil zunächst kein dringender, sondern nur noch einfacher Tatverdacht bestand. Dabei spielte insbesondere eine Rolle, dass der Geschädigte sich bislang nicht an die Tat erinnern kann.

Quelle: AOL

Und der Haftgrund? Die Höhe der zu erwartenden Strafe? Fluchtgefahr? Sehr viele Amtsgerichte, viele Landgerichte, einige Oberlandesgerichte argumentieren mit diesem haltlosem Unsinn bei arbeitslosen Verdächtigen, bei denen jeder weiß, dass sie gar nicht abhauen können, weil ihnen die Mittel fehlen. Und jetzt der BGH mit diesem unwürdigem Hin und Her. Der Rechtsstaat läßt grüßen.

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.