Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat heute in 5 Eilverfahren bestätigt, dass sich Personen, die über die Liste „Gewalttäter Sport“ der Hooligans-Szene zugerechnet werden, während der WM diverse Male vor und teilweise nach WM-Spielen bei der Polizei melden müssen, um so zu verhindern, dass sie WM-Spiele aufsuchen. Entgegen den erteilten Auflagen müssen sie sich aber nicht bei einem bestimmten Polizeirevier melden, vielmehr genüge die Meldung bei einem heimatnahen Polizeirevier. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig, mit Rechtsmitteln ist zu rechnen, da die Aufnahme in der Liste völlig subjektiven Kriterien unterliegt und nicht mit ordentlichen Rechtsmitteln angegriffen werden kann.
Über mich
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
Pfälzer Str. 24, 06108 Halle (Saale) + bundesweit
Tel.: 0345/77892933 + 0172/5429221Mail: rechtsanwalt@siebers.ws
TOP-RECHTSANWALT Deutschland seit 2014 durchgehend bis 2025: STRAFRECHT (Focus-Spezial TOP-Rechtsanwälte)
Präsident der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.
Twitter Updates
Tweets von VerteidigungArchiv
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten
RSS – Beiträge
Einerseits bin ich in Anbetracht dieser ganzen Entscheigungen schon fast froh, nicht mehr in Deutschland zu leben. Andrerseits werden in GB, wo ich momentan lebe, Leute erschossen, weil Polizisten zu grosse Handschuhe tragen. Bald ziehe ich in die USA, und da ist es mit der Staatsgewalt noch schlimmer. Werde mir mal einen ACLU Ausweis besorgen. Aber ich frage mich langsam, wo man ueberhaupt noch hinsoll… Vielleicht nach Russland – dort sind die Staatshueter wenigstens bestechlich…