Smart soll irreführen

Die Deutsche Umwelthilfe hat die Daimler-Chrysler-Tochter Smart verklagt, weil sie deren Werbung mit Rußpartikelfiltern für irreführend hält. Man wolle der Firma untersagen lassen, damit zu werben, dass der Smart ForTwo cdi mit einem „Dieselpartikelfilter“ ausgerüstet sei, erklärte die Umwelthilfe am Montag in Berlin.

Der Filter in dem Smart-Modell sei nicht vollwertig. Tatsächlich werde mit dem Smart-Filter nur knapp die geltende Euro-4-Norm erreicht und nicht die Euro-5-Norm, wie mit vollwertigen Rußfiltern. Der Kleinwagen stoße „20 Mal mehr Ruß aus als Diesel-Pkw mit echtem Dieselpartikelfilter“.

Quelle: Handelsblatt

Irre, der Smart.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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