Erregbarkeits-Test verboten

Ein US-Berufungsgericht hat eine Überprüfung der Gefährlichkeit von Sexualstraftätern durch regelmäßige Erregbarkeits-Tests als unzulässige Untersuchung der Gedanken verboten. Dies beschränke die Freiheit des Betroffenen in erheblicher Weise.
Ein verurteilter Sexualstraftäter hatte sich gegen eine richterliche Auflage gewendet, nach der bei einer regelmäßigen Prüfung ein druckempfindliches Messgerät um seinen Penis die Reaktion auf sexuell stimulierende Bilder aufzeichnen sollte.
Entsprechende, vom tschechischen Psychiater Kurt Freund erfundene, Tests werden bereits bei Therapieprogrammen eingesetzt. Sie wurden in der Tschechoslowakei für die „Heilung“ von Homosexuellen genutzt. Der Berichterstatter nannte dies „Orwell’sch“.

Quelle: news24.com

Was man so alles testen kann!

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Erregbarkeits-Test verboten

  1. Avatar von Unbekannt Ingmar Greil sagt:

    Bitte, was will man denn damit auch messen? Dass ein heterosexueller Mann uU auf einschlägige Bild- oder sontiges Material mit einer beginnenden Erektion reagiert?

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