Falsche Frage oder falsche Antwort

Nach der Definition der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes Magdeburg kommt es bei der Frage der Gewährung von Investitionen darauf an, ob jemand ein Grundstück schuldrechtlich schon verkauft hat oder nicht.

In einem Vordruck wurde aber danach gefragt, ob meine Mandantin noch Eigentümerin ist, was sie wahrheitsgemäß bejaht hat. Allerdings war das Grundstück zu diesem Zeitpunkt schon verkauft, das Eigentum war aber noch nicht übergegangen.

Dass der Vordruck die falsche Frage enthält, will das Finanzamt nicht wissen, es meint, meine Mandantin habe vielmehr die falsche Anwort gegeben und leitet nun ein Steuerstrafverfahren ein. Deutschland und seine Vordrucke führen dazu, dass man eine Frage falsch beantworten müsste, um das Richtige zu tun. Schilda lässt grüßen.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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