Aussageerpressung durch befangene Richter?

Mit einem Paukenschlag ist der Prozeß gegen den „Präsidenten“ Mahmut U. und neun Mitbeschuldigte vor der 17. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts geplatzt. Vier Monate nach Beginn des Drogenstrafverfahrens gegen den unter dem Alias-Namen „Mahmoud Al-Z.“ und als „Pate von Berlin“ bekannten Mann ließen Befangenheitsanträge der Verteidiger von vier Angeklagten das Verfahren scheitern. Den Anträgen habe die 38. Große Strafkammer jetzt gemäß Paragraph 29 der Strafprozeßordnung stattgegeben, teilte Justizsprecher Arnd Bödeker gestern mit.

„Die Richter haben sich im strafrechtlichen Bereich der Aussageerpressung bewegt“, sagte Verteidigerin Ulrike Zecher der dpa. Es sei glasklar gesagt worden, daß der mitangeklagte Verlobte der Frau nur aus der Untersuchungshaft entlassen werde, wenn sie selbst einen Tatbeitrag gestehe. Ihre Mandantin sei unter diesem Druck zusammengebrochen, denn es hätte sich um ein falsches Geständnis gehandelt, sagte Zecher.

Quelle: morgenpost

Endlich mal erwischt. Fein wäre es noch, wenn diese Richter die Mehrkosten tragen müssten, die dadurch entstehen, dass nun alles wieder neu verhandelt werden muss.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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2 Antworten zu Aussageerpressung durch befangene Richter?

  1. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Wer wissen möchte, wie die Namen der Richter lauten, kann sich im Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Berlin informieren. Den findet man hier: http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/geschaeftsplan.pdf

  2. Avatar von Unbekannt Thorsten sagt:

    Neee. 🙁 Dafür wird wohl der Staat haften müssen, dass seine Diener mal wieder nicht so unabhängig waren, wie sie es eigentlich sein sollten.

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