Offener Hosenstall hindert nicht den Behördengang

Hartz-IV-Empfänger müssen Termine nach einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz notfalls auch in schadhafter Kleidung wahrnehmen.

Ein kaputter Reißverschluss an der einzigen Hose sei kein Grund, Gespräche mit dem Leistungsträger über die berufliche Zukunft abzusagen, erklärte das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Damit wies das Gericht die Klage eines seit Jahren arbeitslosen Mannes ab. Er hatte zwei Mal Termine mit der Begründung abgesagt, er habe keine intakte Hose. Daraufhin waren ihm die Leistungen um insgesamt 103,50 Euro gekürzt worden.(Az.: S 11 AS 317/05).

Quelle: ntv

Und wenn da dann was raushängt?

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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