Beweismittelverschluckung

Um einer Strafanzeige wegen Urkundenfälschung zu entgehen, hat eine 43-Jährige aus dem unterfränkischen Steinfeld im Landkreis Main-Spessart zu ungewöhnlichen Methoden gegriffen und das Beweismittel vor den Augen eines verwunderten Polizeibeamten einfach aufgegessen. Genutzt hat es ihr nichts: Am Montag (13.45 Uhr) muss sich die Frau vor dem Amtsgericht Gemünden dafür verantworten, dass sie im Namen ihrer Tochter bei einem Versandhandel einkaufen wollte.

Im Juni vergangenen Jahres fand die Tochter in der gemeinsamen Wohnung einen Bestellschein, der auf ihren Namen ausgefüllt war – aber nicht von ihr selbst. Die junge Frau rief sogleich die Polizei und übergab dieser den Bestellschein. Als der Beamte die Mutter auf den Schein ansprach, entriss sie dem Polizisten unvermittelt das Beweisstück, steckte es sich in Mund und schluckte es sofort runter.

Quelle: yahoo

Da wird der Verteidiger hoffentlich auf die Idee kommen, dass es sich um eine straffreie Vorbereitungshandlung handeln könnte.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Beweismittelverschluckung

  1. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Das wäre dann mal eine wirklich originelle Idee: Straflose Vorbereitungshandlung trotz Eintritts der Vollendung! Oder welches Tatbestandsmerkmal fehlt Ihnen noch (bezogen auf die Urkundenfälschung)???

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