Wenn seine Angebeteten von ihm nichts mehr wissen wollten, wurde der 40-Jährige zum Stalker. Zuletzt bombardierte der arbeitslose Bürokaufmann aus Arnstorf (Lkr. Rottal-Inn) eine 29-jährige Internet-Bekannte aus dem Landkreis Passau mit beleidigenden E-Mails. Die 1. Strafkammer beim Landgericht Landshut setzt jetzt ein Zeichen gegen Stalking und verhängte gegen den Wiederholungstäter eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung und ordnete seine Unterbringung in der Psychiatrie an.
Quelle: www.ppn.de
Welchen Straftatbestand die Kammer gesehen hat, wird leider nicht berichtet.
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Na, ob das hält, in der Berufung. Welchen Straftatbestand gegen „Stalking“ gibt es denn in D? Wir haben in Ö ja nunmehr § 107a ÖStGB, „Beharrliche Verfolgung“.