Lehrer: Wer vormittags Recht hat, hat nachmittags auch Recht

Ein Kind ist schwerhörig. Es trägt ein Hörgerät. Im Kindergarten hat eine Erzieherin ein Mikrofon um den Hals hängen gehabt, über das das Kind dann genau verstehen konnte, was gesagt wurde. Das klappte wunderbar.

Nun kommt das Kind in die Schule. Eine Lehrerin weigert sich, das Mikrofon zu tragen, weil angeblich von dieser Konstruktion gefährliche Strahlen ausgehen sollen. Man habe sich erkundigt – wo auch immer.

Dem Kind wird eingeredet, es könne auch ohne das Hörgerät gut hören, was das Kind natürlich dazu bringt, das Hörgerät nicht mehr zu tragen.

Gleichzeitig wird den Eltern mitgeteilt, das Kind gehöre auf eine Behindertenschule.

Sollte man solchen Lehrern nur die Pension streichen oder sie sofort unehrenhaft entlassen?

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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3 Antworten zu Lehrer: Wer vormittags Recht hat, hat nachmittags auch Recht

  1. Avatar von Unbekannt Barbara sagt:

    Letzteres.

  2. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    lolmein Lehrer meinte, wir sollen die Handys wegen den Strahlen und der Gefahr, das Gehirn könnte dadurch Schäden bekommen, ausschalten.klar…

  3. Na ja, das Gehirn könnte sich aber vielleicht besser entwicklen, wenn im Unterricht die Handys ausgeschaltet sind. Ich finde es auch widerlich, wenn während eines laufenden Prozesses plötzlich irgendein Handy klingelt. Also: Nicht jeder Lehrer hat immer Unrecht.

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