Steilvorlage der Frau Staatsanwältin

„Exorbitant“, so parlierte die Staatsanwältin mit lauter und aufgeregter Stimme, „exorbitant“ müsse die Strafe aus generalpräventiven Gründen ausfallen.

Diese UMTS-Karten im Laptop sind doch Gold wert; man kann kurz googlen und findet als eine mögliche Übersetzung: exorbitant = maßlos.

Dass man dann seinen eigenen Schlussvortrag damit beginnen kann, dass man wohlwollend zur Kenntnis nimmt, dass die Staatsanwaltschaft den eigenen Antrag als maßlos bezeichnet, hat man auch nicht jeden Tag.

www.newsclick.de berichtet u.a. über dieses Verfahren:

„Die öffentliche Aufforderung zu Gewalttätigkeiten, beispielsweise durch einen Kommando-Ruf, konnte nicht erkannt werden“, betonte die Richterin. So kam der älteste der Angeklagten mit einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro davon.

Sehr zum Missfallen von Staatsanwältin Ute Lindemann. Sie hatte in ihrem Plädoyer drastische Strafen gefordert, wie ein Jahr Freiheitsstrafe mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren sowie wie eine Geldstrafe von 1000 Euro für den 28-Jährigen.

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.