Meine Frage, ob es der ADAC wissen will, ist beantwortet. Er will es nicht wissen und hat die Anweisung der weiteren Kosten angekündigt. Damit dürfte das Urteil des Amtsgerichts München zum Wegfall der Erledigungsgebühr bei Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe der Sache an die Bußgeldbehörde Geschichte sein.
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—Werner Siebers—
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