Selbstmordpillen-Händler vor Gericht

Ein Internet-Händler von Pillen für Selbstmörder soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für fünf Jahre hinter Gitter. Durch die Medikamenten-Cocktails des geständigen Angeklagten seien zwei Menschen gestorben und sieben ins Koma gefallen, sagte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer vor dem Wuppertaler Landgericht.

Der 23-Jährige habe 16 besonders schwere Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz begangen. Er habe schützenswerte Menschen ausgenutzt und seine eigene Tatbeteiligung kühl und berechnend verschleiert. Beim Prozessbeginn war die Anklage noch von sechs Toten ausgegangen. Das Urteil soll an diesem Mittwoch verkündet werden.

Der Angeklagte hatte gestanden, über das Internet mit tödlichen Medikamenten gehandelt zu haben. Die Verteidiger stellten am Montag keinen konkreten Strafantrag, wiesen aber darauf hin, dass der Angeklagte keinen Einfluss auf die Verwendung der Medikamente gehabt habe. Ihrem Mandanten seien allenfalls einfache Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz zur Last zu legen.

In Internetforen für Selbstmörder hatte sich der Wuppertaler als Fachmann für Gifte und einen «sauberen Abgang» ausgegeben. Fast 8000 Euro, zwei Laptops und eine Digitalkamera soll er für seinen Medikamenten-Mix aus Beruhigungsmitteln und Anti-Epileptika erhalten haben. Insgesamt soll er fast 1700 Pillen verschickt haben.

Quelle: newsclick

Schwere Kost, bei der der Eindruck entsteht, dass man die straffreie Beihilfe zur Selbsttötung bestrafen will.

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Antwort zu Selbstmordpillen-Händler vor Gericht

  1. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Aus welcher Quelle entnehmen Sie, dass sich die Anklagevertretung auf Beihilfe zur Selbsttötung stützt? Mir persönlich würden da sofort zwei bis drei tatsächlich strafbare Handlungen in’s Auge springen, die zudem auch den angesprochenen Strafrahmen tragen würden. Ihnen als Strafverteidiger doch sicher auch :-)Mascha

Kommentare sind geschlossen.