Als neuer Glaubhaftigkeitsgutachter wurde nun Herr Professor Dr. Max Steller aus Berlin bestellt, der sich aber zu Prozessbeginn ebenfalls sofort einem solchen Befangenheitsantrag stellen muss, weil er trotz der Feststellungen der Suggestion durch das Gericht solche vernachlässigt und weil er bei der vorläufigen Gutachtenerstellung einen Großteil seiner von ihm selbst aufgestellten und vom BGH übernommenen wissenschaftlichen Thesen negiert bzw. nicht für wichtig hält und sie nicht anwendet.
Über mich
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
Pfälzer Str. 24, 06108 Halle (Saale) + bundesweit
Tel.: 0345/77892933 + 0172/5429221Mail: rechtsanwalt@siebers.ws
TOP-RECHTSANWALT Deutschland seit 2014 durchgehend bis 2025: STRAFRECHT (Focus-Spezial TOP-Rechtsanwälte)
Präsident der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.
Twitter Updates
Tweets von VerteidigungArchiv
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten
RSS – Beiträge