Heiliger Krieg (Dschihad) als Name vom Landgericht Berlin zugelassen

Gegen ihn ermittelt der Staatsanwalt wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer Terror-Vereinigung. Reda S. aus Charlottenburg. Jetzt setzte er vor dem Landgericht durch, dass sein Sohn „Dschihad“ („Heiliger Krieg“) heißen darf. Das Standesamt hatte den Namen zuerst abgelehnt. Laut Ermittler soll Reda S. ein Top-Aktivist für al-Qaida sein. Belastet wird er durch seine erste Frau. Heute (21 Uhr) auch in der ARD: „Der Gotteskrieger und seine Frau“.

Quelle: bz-berlin

Ob diese Richter den Namen „Der Totale Krieg“ auch zulassen würden?

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Antwort zu Heiliger Krieg (Dschihad) als Name vom Landgericht Berlin zugelassen

  1. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Der Name Dschihad ist als solcher im orientalischen Raum durchaus gängig, zumal er primär nicht die Bedeutung des Heiligen Krieges trägt. Zur Erweiterung des Bildungshorizontes und um stupider Aufhetzung entgegenzuwirken, empfehle ich den Wikipedia-Artikel zum Thema Dschihad.

Kommentare sind geschlossen.